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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 105/22

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 4; InsO § 1 Satz 1; InsVV § 1 Abs. 1; InsVV § 3 Abs. 1b)

Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe

Leitsatz

  1. Die Vergütung des Insolvenzverwalters stellt jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 b) InsVV nicht vorliegen, keine Betriebsausgabe dar.

  2. Die Insolvenzverwaltergebühren sind mangels Außergewöhnlichkeit auch nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GStB 2024 S. 2 Nr. 1
GStB 2024 S. 3 Nr. 1
QAAAJ-49588

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 22.06.2023 - 3 K 105/22

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