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Pflegewohngeld | Keine Bewilligung bei verwertbarem Vermögen
Für die Betreuung einer Bewohnerin eines stationären Pflegeheims besteht kein Anspruch auf Pflegewohngeld, wenn deren Ehemann Alleineigentümer eines Hauses ist, aus dessen Verwertung die Investitionskosten gedeckt werden könnten.
Das nur (noch) in wenigen Bundesländern existierende Pflegewohngeld wird gewährt, wenn das Einkommen und das Vermögen des Heimbewohners und seines nicht getrennt lebenden Ehepartners zur Finanzierung der Investitionskosten ganz oder teilweise nicht ausreichen. Da die Heimbewohnerin zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht von ihrem Ehemann getrennt gelebt habe, sei dessen Vermögen zu berücksichtigen gewesen, meint das Gericht. Das Haus des Ehemanns stelle verwertbares Vermögen dar, das der Bewilligung von Pflegewohngeld entgegenstehe. Dies gelte auch, wenn die H...