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Versicherung | Kosten eines Sachverständigengutachtens
Hat der Sachversicherer zur Prüfung seiner Regulierungspflicht (Schadensermittlung) ein Sachverständigengutachten eingeholt, kann er die hierfür angefallenen Kosten nicht aus übergegangenem Recht seines Versicherungsnehmers (§ 86 Abs. 1 VVG) vom Schädiger ersetzt verlangen. Der Versicherer handelt insoweit zum Zwecke der Erfüllung eigener Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis und nimmt damit vornehmlich eine eigene Angelegenheit wahr, für deren Erledigung er die Kosten grds. selbst zu tragen hat.
Dem Versicherungsnehmer steht gegen die Schädigerin kein Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten zu, denn ihm ist – insoweit – kein Schaden entstanden. Allerdings gehören die Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens grds. zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und aus...