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Strukturelles Erhebungsdefizit bei der Besteuerung des Verkaufs von hochpreisigen Fußball-Eintrittskarten und Kryptowährungen?
[i]FG Baden-Württemberg, Urteil v. 2.3.2018 - 5 K 2508/17 NWB YAAAG-86270 Das FG Baden-Württemberg hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Verkauf hochpreisiger Fußball-Eintrittskarten der Einkommensteuer unterliegt (Urteil v. - 5 K 2508/17 NWB YAAAG-86270). Überraschend äußert sich das Finanzgericht am Rande auch zur möglichen Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kryptowährungen.
I. FG Baden-Württemberg wertet Verkauf von hochpreisigen Fußball-Eintrittskarten als nicht steuerbar
[i]Verkauf nicht von § 23 EStG erfasst...Private Veräußerungsgeschäfte unterliegen der Besteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung des Wirtschaftsguts nicht mehr als ein Jahr beträgt und es sich nicht um Gegenstände des täglichen Gebrauchs handelt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 22 Nr. 2 EStG). Jedenfalls Champions-League-Finalkarten sind nach Ansicht des Finanzgerichts bei gesetzeshistorischer Normauslegung keine solchen Wirtschaftsgüter. Denn mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz (UntStRefG) 2008 hat der Gesetzgeber Wertpapiere – und damit auch die vorgenannten Eintrittskarten – aus dem Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG genommen, so dass diese kein„anderes Wirtschaftsgut“ im Sinne dieser Rege...