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Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG – Übergang auf die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“
Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen sind u. a. die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden (§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG). Sofern in diesem Zusammenhang bislang die „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Klaus Heubeck verwendet wurden, ist zu beachten, dass diese durch die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ ersetzt wurden.
Das NWB VAAAB-73131 (BStBl 2005 I S. 1054 = StuB 2006 S. 30 NWB VAAAB-75957) nimmt unter Bezugnahme auf das NWB TAAAA-77358 (BStBl 1999 I S. 436 = StuB 1999 S. 495) zum Übergang auf neue oder geänderte biometrische Rechnungsgrundlagen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen Stellung.
Unter Berücksichtigung der in diesen Schreiben dargelegten Grundsätze ergibt sich für die Anwendung der neuen „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ in der steuerlichen ...