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Der Wartungsvertrag
Neben dem Behandlungsvertrag stellt der Wartungsvertrag eine besondere Vertragsart für Zahnarztpraxen dar. Denn von funktionierenden Geräten hängt die Einsatzbereitschaft der Praxis ab.
Gerätewartung in der Praxis
Die Einsatzbereitschaft der teuren Gerätschaften einer Praxis muss gewährleistet sein, damit die Geräte wirtschaftlich betrieben und alle notwendigen Untersuchungen etc. auch durchgeführt werden können. Nicht funktionierende medizinische oder sonstige Geräte können den Ausfall von Behandlungen zur Folge haben, was sich unmittelbar auf die Patientenzufriedenheit, aber auch auf die Umsätze der Praxis, auswirkt. Deshalb sollte bei der Wartung der Technik größtmögliche Sorgfalt gelten. Da dies nicht immer durch das Praxispersonal gewährleistet werden kann und darf, ist es ratsam, mit entsprechenden Fachfirmen im Rahmen des Outsourcings Wartungsverträge abzuschließen.
Outsourcing ist ein Kunstwort aus den Wörtern „Outside Ressource Using“ und bedeutet die Nutzung von Dienstleistungen externer Spezialisten in der Praxis.
Die Grundlage für die Wartung der Geräte in Zahnarztpraxen sind das Medizinproduktegesetz (MPG) zusammen mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), die ...