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Die elektronische Personalakte
In immer mehr Unternehmen wird die klassische Personalakte in Papierform durch die elektronische (digitale) Personalakte ersetzt oder ergänzt. Was Unternehmen bei der Führung von elektronischen Personalakten beachten müssen und welche Rechte die Beschäftigten im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten besitzen, darum geht es im folgenden Beitrag.
Rechtliche Grundlagen
Für die Personalaktenführung müssen Unternehmen verschiedene Gesetze und Verordnungen beachten.
Hierzu zählen insbesondere
die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz befassen sich umfassend mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie gelten für die „ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen“ (Art. 2 Abs. 1 DS-GVO und § 2 Abs. 1 BDSG) und sind daher für elektronische Personalakten von besonderer Relevanz. In § 26 geht das BDSG auf die Datenverarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten ein. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt insbesondere das Einsichtsrecht in die Personalakte sowie die Beteiligungsrechte des Betriebsrats (§ 83 BetrVG).
Eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen zur Führung einer Personalakte ver...