Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IK Nr. 11 vom Seite 18

Das Eigenkapital in der Bilanz einer Kapitalgesellschaft

Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

Kapitalgesellschaften sind Gesellschaften, deren Eigenkapital durch einen „festen“ Bestandteil (gezeichnetes Kapital) und einen „variablen“ Anteil (Rücklagen) gekennzeichnet ist. Zusätzlich können die Posten Gewinn- oder Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag ausgewiesen werden. Der folgende Beitrag ist vorrangig auf die AG ausgerichtet. Für die GmbH erfolgen jeweils ergänzende Hinweise. Unser fiktives Modellunternehmen ist die Solaris AG.

Der § 266 HGB schreibt vor, wie die Bilanz einer Kapitalgesellschaft zu gliedern ist. Auf der Passivseite stehen die folgenden Positionen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
A.
Eigenkapital
 
I.
Gezeichnetes Kapital
 
II.
Kapitalrücklage
 
III.
Gewinnrücklagen
 
IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
 
V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
B.
Rückstellungen
C.
Verbindlichkeiten
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
E.
Passive latente Steuern

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Die Gliederung der Bilanz hängt von der Größe der Kapitalgesellschaft ab.

  • Wir beschränken uns bei der Darstellung auf die sog. verkürzte Bilanz. Sie trifft für kleine und mittelgroße Gesellschaften zu.

  • Große Gesellschaften müssen ihre Bilanz nach den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB weiter untergliedern.

  • Für die Einteilung in die entsp...