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Umfang der Gewerbesteuerbarkeit eines Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils entfällt i. S. des § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG in vollem Umfang auf den Mitunternehmer, in dessen Person er entsteht. Er ist in vollem Umfang gewerbesteuerbar, sofern es sich bei dem seinen Anteil veräußernden Mitunternehmer nicht um eine unmittelbar beteiligte natürliche Person handelt (Bezug: § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG). NWB KAAAG-96174
(1) Bei natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften gehörten Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs nach der ständigen BFH-Rechtsprechung zur Rechtslage vor 2002 nicht zum Gewerbeertrag, bei Kapitalgesellschaften dagegen schon. Nach § 7 Satz 2 GewStG i. d. F. von Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen vom (StBAÄG, BGBl 2002 I S. 2715) gehört ab dem Erhebungszeitraum 2002 zum Gewerbeertrag au...