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Einkommensteuer | Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung
Eine einmalige Entschädigung, die für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zählt nicht zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften (Bezug: § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 3 EStG).
(1) Der Kläger ist Eigentümer eines bebauten und von ihm zusammen mit seiner Ehefrau selbst bewohnten Grundstücks. Anlässlich der Planung einer Hochspannungsleitung, welche genau über das Grundstück des Klägers führen sollte, schloss der Kläger eine Vereinbarung, wonach die berechtigte Gesellschaft zum „Zwecke von Bau, Betrieb und Unterhaltung elektrischer Leitungen nebst Zubehör einschließlich Steuer- und Telekommunikationskabel und aller dazu erforderlich...