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Grunderwerbsteuer – Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts (BFH)
Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines zum Vermögen einer Gesellschaft gehörenden Grundstücks reicht der Wertansatz des Grundstücks in der Bilanz der Gesellschaft nicht aus. Der Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts kann regelmäßig auch nicht durch Ableitung aus dem Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil geführt werden.
Sachverhalt: Der Kläger war zusammen mit K zu je 50 % an einer GbR beteiligt. Im Gesamthandsvermögen der GbR befand sich ein vermietetes Grundstück. Das Grundstück war in der Bilanz der GbR zum einschließlich der Betriebsvorrichtungen mit rund 2,8 Mio. € aktiviert. Die Bilanzsumme betrug rund 3,4 Mio. €. Ende 2000 verkaufte und übertrug K seine Anteile an der GbR i. H. von 44 % an den Kläger sowie i. H. von 6 % an die GmbH. Als Ka...