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Investmentsteuer – Investmentanteil- Bestandsnachweis (BMF)
Das BMF hat das Schreiben zum Investmentanteil-Bestandsnachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 InvStG inklusive dem amtlichen Muster aktualisiert.
Hintergrund: Für den Nachweis der Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 InvStG ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 InvStG ein Investmentanteil-Bestandsnachweis erforderlich. Der Investmentanteil-Bestandsnachweis ist eine von der depotführenden Stelle des Anlegers nach Ablauf des Kalenderjahres nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung über den Umfang der durchgehend während des Kalenderjahres vom Anleger gehaltenen Investmentanteile sowie den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs oder der Veräußerung von Investmentanteilen während des Kalenderjahres.
Quelle: /16/10012 :009 NWB RAAAG-97790