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Erbrecht – Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren (OLG)
Das OLG Frankfurt/Main hat im Verfahren 20 W 4/16 zu den Anforderungen an ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren zur Frage der Testierfähigkeit bei möglicher vaskulär bedingter Demenz und ggf. überlagernden oder begleitenden passagaren Zusatzsymptomen entschieden.
Literaturtipp: Lesen Sie zum Thema „Testierfähigkeit“ auch Cording, Testierunfähigkeit: Welche Kriterien gelten für den Nachweis? – Symptome und ihre Einordnung, NWB-EV 1/2017 S. 23 und Urban/Kalthoff, Die Testier(un)fähigkeit in der Praxis – Herausforderungen für die notarielle und anwaltliche Beratungspraxis, NWB-EV 1/2017 S. 17.
Quelle: OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. - 20 W 4/16 NWB QAAAG-97747