USt direkt digital Nr. 20 vom Seite 1

Handel mit Emissions-Zertifikaten

Beate A. Blechschmidt | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Der Fall der insgesamt fünf Mitarbeiter eines großen Bankhauses, die mit CO2-Zertifikaten Steuern hinterzogen haben, ging durch die Presse. Die Mitarbeiter hatten zu Unrecht aus den Rechnungen von CO2-Händlern Vorsteuer gezogen. Der BGH hat mit aktuellem Urteil Freiheitsstrafen gegen vier ehemalige Manager wegen Umsatzsteuerbetrugs bestätigt. Bei einem wegen Beihilfe verurteilten Mitarbeiter wurde die Sache zur näheren Sachverhaltsaufklärung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Handel mit CO2-Zertifikaten war im Tatzeitraum für Umsatzsteuerbetrug sehr anfällig, weil das elektronische Emissionshandelssystem es ermöglichte, ohne großen Aufwand neue Handelskonten zu eröffnen und sekundenschnell große Mengen an Zertifikaten zu übertragen. Jetzt hat der BGH die Urteilsgründe seiner Entscheidung veröffentlicht.

Neben der umsatzsteuerlichen Problematik geht es auch um die Abgrenzung von strafrechtlich relevantem Verhalten zu sozialadäquatem, neutralem, berufstypischem Verhalten. Auch die Frage der Strafzumessung sowie des Vorliegens einer bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO wurde in diesem Zusammenhang näher untersucht. Dr. Matthias Gehm beleuchtet ab der die Entscheidung ausführlich.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

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USt direkt digital 20 / 2018 Seite 1
HAAAG-97416