Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewährung von AdV sowie Billigkeitsmaßnahmen hinsichtlich Vorsteuer bei Einbindung in Umsatzsteuerkette
Das FG Nürnberg hatte mit in einem AdV-Verfahren über die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs in Umsatzsteuerketten zu entscheiden. Speziell ging es um die Voraussetzungen eines erneuten diesbezüglichen Antrags nach § 69 Abs. 6 FGO sowie der Gewährung von Vorsteuer im Billigkeitswege.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Fordert das Finanzamt in einer Lieferkette Vorsteuer zurück, weil die diesbezüglichen Lieferungen an den Unternehmer gar nicht ausgeführt wurden, kann ein erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 6 FGO nicht darauf gestützt werden, dass das Steuerstrafverfahren inzwischen eingestellt wurde bzw. der bereits bei der früheren gerichtlichen Entscheidung vorliegende Steuerfahndungsbericht den Sachverhalt nicht richtig gewürdigt habe.
2. Grundsätzlich kann auch unter Vertrauensschutzgesichtspunkten der Vorsteuerabzug gewährt werden. Allerdings setzt dies voraus, dass der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgläubig war und alles getan hat, was von ihm in zumutbarer Weise verlangt werden kann, um die Richtigkeit der Rechnungsangaben zu überprüfen. Dieser Vertrauensschutz bezieht sich jedoch nur auf unrichtige Rechnungsangaben und nicht auf die...