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Unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAG-96745 Wird ein Teil eines Kommanditanteils unentgeltlich übertragen, könnte fraglich sein, ob ein vorhandener handelsbilanzieller Verlustvortrag teilanteilig mitübertragen wird oder auch zurückbehalten werden kann und ob verrechenbare Verluste gem. § 15a EStG dementsprechend übertragen werden. Der NWB FAAAG-86781 zu diesen Fragen Stellung bezogen. Wird nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen, gehen der vorhandene Verlustvortrag und die verrechenbaren Verluste im gleichen Verhältnis über wie das Gewinnbezugsrecht.
Ausführlicher Beitrag s. .
Entscheidungsgründe des BFH
[i]Beteiligung am Verlust der Gesellschaft auf (ausstehende) Einlage beschränktDie Beteiligung des Kommanditisten am Verlust der Gesellschaft ist nach § 167 Abs. 3 HGB auf seine Einlage und seine noch ausstehende Einlage beschränkt. Dem Kommanditisten zugerechnete Verluste belasten ihn also so lange, bis sein Kapitalkonto aufgebraucht ist. Darüber hinausgehende Verluste stellen im Zeitpunkt der Verlustentstehung somit keine wirtschaftliche Belastung für ihn dar. Die Auszahlung des ihm zustehenden Gewinns gem. § 169 Abs. 1 Satz 2 HGB kann er allerdings erst dann wieder fordern, wenn das negative Kapitalkonto mithilfe von zukünftigen Gewinnanteilen den Stand seiner bedungenen Einlage erreicht.
[i]Ronig, Verluste bei beschränkter Haftung,§ 15a EStG NWB WAAAC-82953 In...