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Rat der EU gestattet befristete generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
[i]Scholz/Nattkämper, Reverse-Charge-Verfahren, Grundlagen NWB YAAAE-26319 Am hat der Rat der EU einem Vorschlag zugestimmt, der befristete Ausnahmen von den normalen MwSt-Regeln vorsieht. Dank der vorgeschlagenen Richtlinie können die Mitgliedstaaten, die am stärksten von MwSt-Betrug betroffen sind, eine befristete generelle Umkehrung der MwSt-Schuldnerschaft (sog. Reverse-Charge-Verfahren) anwenden. [i]VoraussetzungenDie Mitgliedstaaten werden die generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nur auf inländische Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen oberhalb eines Schwellenwerts von 17.500 € je Umsatz, nur bis zum und unter sehr strengen technischen Voraussetzungen anwenden können. Insbesondere muss in einem Mitgliedstaat, der diese Maßnahme anzuwenden wünscht, der [i]Anteil des Karussellbetrugs an der MwSt-Lücke mindestens 25 %Anteil des Karussellbetrugs an der MwSt-Lücke 25 % betragen. Dieser Mitgliedstaat muss unter anderem angemessene und effiziente elektronische Berichtspflichten für alle Steuerpflichtigen einrichten, insbesondere für diejenigen, auf die das Verfahren angewandt wird. Die generelle Umkehrung der MwSt-Schuldnerschaft kann nur dann von einem Mitgliedstaat angewandt werden, wenn er die einschlägigen Kriterien erfüllt und wenn sein Antrag vom Rat genehmigt wurd...