Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schweiz | Keine Rundfunkgebühren für nicht ansässige Unternehmer
Ab 2019 [i]Rundfunkgebührenpflicht nur bei Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweizsollen im MWST-Register eingetragene Unternehmer ab einem weltweiten Mindestumsatz von 500.000 CHF eine nach Umsatz gestaffelte Unternehmensabgabe entrichten. Dies wurde aufgrund des Wortlauts der Vorschrift, die ohne Weiteres an die steuerliche Registrierung anknüpft, bislang so verstanden, dass auch in der Schweiz nicht ansässige Unternehmer zur Rundfunkgebühr herangezogen würden. Nun hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in einem „Erläuternden Bericht“ mitgeteilt: „Präzisierend ist festzuhalten, dass Unternehmen ohne Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz nicht unter die Abgabepflicht fallen, da dies nicht vereinbar mit dem Völkerrecht und den internationalen vertraglichen Verpflichtungen der Schweiz wäre.“
Im Umkehrschluss würden z. B. deutsche ...