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BMF 05.09.2018 III C 3 - S 7155/16/10002, IWB 19/2018 S. 721

BMF | Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt

Das BMF hat den UStAE um Ausführungen zu Zweifelsfragen aus der Praxis ergänzt. Zum einen muss jedenfalls für die Anwendung der Steuerbefreiung auf den Vorstufen die endgültige Verwendung einer Leistung (unter den weiteren Voraussetzungen) für den Bedarf eines konkreten, eindeutig identifizierbaren Seeschiffs feststehen. Zum anderen muss ein begünstigtes Wasserfahrzeug zur Anwendung der Steuerbefreiung (auf den Vorstufen oder nicht) „bereits vorhanden“ sein, was frühestens im Zeitpunkt seines (klassischen) Stapellaufs oder seines Aufschwimmens im Trockendock [i]Umsatzsteuerlich begünstigte Leistungen setzen grds. bereits existierende Schiffe und Flugzeuge voraus der Fall sein soll. Die Auswirkungen zeigen sich nicht zuletzt bei der Regelung zu Gegenständen der Schiffsausrüstung, die in begünstigte Wasserfahrzeuge eingebaut werden sollen oder zum Ersatz von Teilen bzw. zur Reparatur bestimmt si...

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