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Bedeutung der Honorarhöhe für den sozialversicherungsrechtlichen Status
Honorarhöhe nur ein Abgrenzungsmerkmal oder inzwischen das ausschlaggebende Kriterium?
Der Einsatz von Honorarkräften ist risikobehaftet. Er ist immer Thema bei den turnusmäßigen Betriebsprüfungen und beschäftigt im Nachgang dazu nicht selten die Sozialgerichte. Nach bisheriger Rechtsprechung ist für die Statusfrage von wesentlicher Bedeutung, ob die in Rede stehende Person im Rahmen ihrer Leistungserbringung in die Arbeits-/Betriebsorganisation des Auftraggebers eingegliedert ist. [i]Eingehend dazu Seel, NWB 33/2017 S. 2528Mit Urteil vom (B 12 R 7/15 R NWB IAAAG-48353) hat das Bundessozialgericht (BSG) dem Merkmal der Vergütungshöhe besonderes Gewicht beigemessen. Wenn das vereinbarte Honorar es dem Auftragnehmer ermöglicht, selbst Vorsorge (Rentenversicherung u. a.) zu treffen, soll dies ein gewichtiges Indiz für eine selbständige Tätigkeit darstellen. Über die Einordnung dieser Entscheidung herrscht Uneinigkeit. Nachstehend sollen die wesentlichen Folgeurteile sowie die bisherigen Stellungnahmen in der Literatur ausgewertet und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung
Anhaltspunkte für eine (sozialversicherungspflichtige) Beschäftigung sind eine...