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IK Nr. 10 vom Seite 14

Inventur, Inventar und Bilanz

Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

In der Berufsschule begegnen angehende Industriekaufleute im Lernfeld 3 den Themen Inventur, Inventar und Bilanz. Wir wollen im folgenden Beitrag klären, was hinter diesen Fachbegriffen aus dem Rechnungswesen steckt, welche Rechtsvorschriften es dazu gibt und in welchem Zusammenhang sie stehen.

Was versteht man unter einer Inventur?

Nach § 240 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie nach aufgrund der §§ 140 und 141 der Abgabenordnung (AO) ist jeder Kaufmann verpflichtet, sein Vermögen und seine Schulden festzustellen. Die gilt

  • erstmals am Beginn seiner Geschäftstätigkeit,

  • dann regelmäßig pro Jahr und

  • bei der Auflösung oder dem Verkauf des Geschäftsbetriebes.

Die hierzu erforderliche Tätigkeit bezeichnet man als Inventur (lat. invenire = vorfinden).

  • Die Inventur ist die genaue Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert zu einem bestimmten Stichtag.

  • Ziel der Inventur sind die vollständige und richtige Erfassung sowie die zeitgerechte Bewertung des Vermögens und der Schulden zur Überprüfung der Ansätze in der Bilanz.

  • Die Inventur ist Grundlage für die Aufstellung des Jahresabschlusses.

  • Enthält die Inventur Fehler oder wird sie nicht durchgeführt, hat die Buchführung einen „allgemeinen Systemfehler“, der di...