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IK Nr. 10 vom Seite 2

Die Datenschutz-Grundverordnung – Was Unternehmen beachten müssen

Dipl.-Hdl. Karsten Beck; Wiesenttal und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler; Fürth

Am trat die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Hieraus ergeben sich auch für Industriebetriebe neue Anforderungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten, Kunden und sonstigen Geschäftspartnern. Obwohl die DS-GVO bereits seit über zwei Jahren bekannt ist, herrscht in vielen Unternehmen immer noch große Unsicherheit im Hinblick auf ihre praktische Umsetzung. Was Unternehmen im Hinblick auf die Umsetzung der DS-GVO beachten müssen, darum geht es im folgenden Beitrag.

Datenschutz als Grundrecht

Mit der DS-GVO verfolgt die Europäische Union insbesondere folgende Ziele (vgl. Art. 1 DS-GVO):

  • Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für den Datenschutz innerhalb der EU

  • Stärkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der EU-Bürger

  • Gewährleistung eines freien Datenverkehrs innerhalb der EU.

Rechtsgrundlagen

Datenschutz-Grundverordnung

Artikel 1: Gegenstand und Ziele

(1)

Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

(2)

Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

(3)

Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen ...