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Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in Italien ab 2019
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAG-95536 Ab dem verpflichtet Italien Unternehmen mit Sitz oder Niederlassungen in Italien, Rechnungen ausschließlich elektronisch auszustellen und über das offizielle Austauschsystem „Sistema di Interscambio“ (im Folgenden „SdI“) zu versenden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Betroffene Unternehmer
[i]Zustimmung des Rechnungsempfängers keine Voraussetzung mehrBetroffen von der neuen Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und -übermittlung sind in Italien ansässige Unternehmer im Sinne des Mehrwertsteuerrechts. Die Regelung ist sowohl für das B2B-Geschäft als auch für das B2C-Geschäft anzuwenden, falls der leistende Unternehmer eine Rechnung mit italienischer Mehrwertsteuer ausstellen muss und der Kunde in Italien ansässig ist. Da das Erfordernis des Einverständnisses des Rechnungsempfängers zur Übersendung elektronischer Rechnungen mit der zwingenden elektronischen Rechnungsstellung entfällt, ist die Anwendung nicht an eine Zustimmung des Empfängers gebunden.
[i]Kischporski, NWB-BB 3/2018 S. 77Lediglich in Italien mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmer, die z. B. Versandhandelsumsätze i. S. des § 3c UStG an in Italien ansässige Empfänger erbringen, können weiterhin Papierrechnungen oder Rechnungen im PD...