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Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in Italien ab 2019
Geänderte Anforderungen für Unternehmen mit Niederlassungen in Italien
[i]Ebber, Rechnungen und Gutschriften, infoCenter NWB KAAAC-40697 Ab dem verpflichtet Italien Unternehmen, Rechnungen ausschließlich elektronisch auszustellen und über das offizielle Austauschsystem „Sistema di Interscambio“ (im Folgenden „SdI“) zu versenden. Obgleich Italien die verpflichtende Rechnungsstellung zunächst auch auf Unternehmer anwenden wollte, die in Italien zwar nicht ansässig, aber für umsatzsteuerliche Zwecke registriert sind, wurde diese Regelung inzwischen zurückgenommen. Unternehmen mit Niederlassungen in Italien müssen sich jedoch rechtzeitig auf die geänderten Anforderungen einstellen und die entsprechenden Voraussetzungen für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und -übermittlung schaffen. In diesem Zusammenhang kann es insbesondere für größere Unternehmen sinnvoll sein, eine direkte Anbindung des ERP-Systems an SdI zu implementieren, die es ihnen ermöglicht, Rechnungen und korrespondierende Rückmeldungen automatisch zu verarbeiten. Im Rahmen des nachfolgenden Beitrags werden die Hintergründe und Einzelheiten zu der ab geltenden Rechtslage in Italien erläutert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in