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Non-going concern: Was nun?
Ein Fallbeispiel
Bei der Erstellung des Jahres- oder Konzernabschlusses ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, solange dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Auch wenn die wirtschaftliche Lage in Deutschland derzeit noch hervorragend erscheint, kommt es immer wieder zur Aufgabe von Unternehmen. Insbesondere die eingetretene Insolvenz, wie bei Air Berlin, Alno oder Beate Uhse, eine drohende Insolvenz oder auch der Beschluss zur Liquidation eines Unternehmens können zur Aufgabe der Fortführungsannahme führen.
Going-Concern-Check, Checkliste NWB UAAAC-35125
Auf welcher Grundlage ist bei Aufgabe der Fortführungsannahme zu bilanzieren?
Kommt es durch die Aufgabe der Fortführungsannahme zu erheblichen Auswirkungen?
Überzeugen die Vorschläge in IDW RS HFA 17 zur Bilanzierung bei Aufgabe der Fortführungsannahme?
I. Die Bedeutung von going concern
[i]Dißars, Rechnungslegung in der
Krise eines Unternehmens, StuB 9/2018 S. 309
NWB GAAAG-82313
Mujkanovic, Probleme
mit Going Concern und Folgen für das Prüfungsurteil, WP Praxis 4/2018 S. 116
NWB HAAAG-79113
Mujkanovic, Going
Concern und Prüfungsvorgehen – Alles neu durch IDW EPS 270 n. F.?, WP
Praxis 3/2018 S. 81
NWB EAAAG-73301
Sikora, Erstellung
einer bilanzrechtlichen Going-concern-Prognose, BBK 12/2018 S. 577
NWB YAAAG-85661 Wird die
Fortführungsannahme im Einzelfall aufgegeben, was auch als non-going
concern oder break-up bezeichnet wird, stellt
sich die Frage nach den Folgen für den Abschluss. Konkrete gesetzliche...