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Start-ups und die insolvenzrechtliche Überschuldung
Wann dürfen zu erwartende finanzielle Mittel in die Planrechnung eingestellt werden?
Start-up-Unternehmen zeichnen sich u. a. durch folgende Situationen aus: In den Anfangsjahren erwirtschaften sie Verluste, finanziert durch Fremdkapitalgeber, wobei es zumeist nicht bei einer Finanzierungsrunde verbleibt. Für die Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder dieser Start-up-Firmen kann sich in dem Zeitraum, in dem die notwendigen Finanzierungszusagen noch nicht verbindlich erklärt sind, die Frage stellen, in wieweit sie mit diesen zu erwartenden (weiteren) Darlehensmitteln planen können und dürfen – und damit in der Folge dieser Überlegungen der Aspekt der Insolvenzantragspflicht relevant wird. Mit einer derartigen Situation hat sich das OLG Düsseldorf in einem Beschluss v. - I-12 W7/21 zum Aspekt der insolvenzrechtlichen Überschuldung auseinandergesetzt. Diese gerichtliche Entscheidung ist der Anlass und Ausgangspunkt, auf das Thema der insolvenzrechtlichen Überschuldung bei Start-up-Unternehmen näher einzugehen.
Die Planrechnung des Unternehmens ist die Antwort auf die Frage, ob eine Zahlungsunfähigkeit und/oder insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt.
Eine rechtlich verbindliche Zusage der Darlehensgeber muss es hierfür nicht geben, aber zuminde...