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Sozialversicherungspflicht | Veranstaltungstechniker
Ein gewichtiges, gegen eine abhängige Beschäftigung sprechendes Indiz kann nach den Umständen des Einzelfalls die Tatsache sein, dass die Agentur für Arbeit dem ganz überwiegend (nur) für ein Unternehmen Tätigen Leistungen zur Existenzgründung bewilligt hat. Denn die Gewährung eines Gründungszuschusses setzt u. a. voraus, dass der Bezieher dieser Leistung durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit zu beenden beabsichtigt (§ 93 Abs. 1 SGB III) (Ls. der Redaktion).
Neben der [i]Zum Beginn des Statusfeststellungsverfahrens Eilts, NWB 29/2018 S. 2141Einschätzung der Tätigkeit des Veranstaltungstechnikers (V) als selbständige Tätigkeit durch die Agentur spricht für eine selbständige Tätigkeit, dass V ein Unternehmerrisiko getragen hat. Unabhängig davon, welchen Geldbetrag er für die Anscha...