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Geschäftswagen: Wie weit geht die Kostendeckelung?
Mit Urteil v. - X R 28/15 NWB MAAAG-92057 hat sich der BFH zur Kostendeckelung bei Anwendung der sog. 1 %-Regelung geäußert. Da die 1 %-Regelung nur gilt, wenn eine betriebliche Nutzung von mehr als 50 % vorliegt, hat der Kläger die Kostendeckelung auf 50 % der Gesamtkosten gefordert. Der BFH hat sich hiergegen ausgesprochen.
Hintergrund
Die 1 %-Regelung kann die für das Kfz entstandenen Kosten übersteigen. Wird dies im Einzelfall nachgewiesen, ist der pauschale Nutzungswert höchstens mit dem Betrag der Gesamtkosten des jeweiligen Fahrzeugs anzusetzen (Kostendeckelung; s. auch BStBl 2018 I S. 592 Rz. 4; BStBl 2009 I S. 1326, Rz. 18-20 unter Berücksichtigung der Änderungen durch das BStBl 2012 I S. 1099). Bei Geschäftswagen ist die Kostendeckelung nur dann bedeutsam, wenn sie dem notwendigen Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung mehr als 50 %) zuzurechnen sind. Nutzungsentnahmen bei Geschäftswagen des gewillkürten Betriebsvermögens sind ohnehin nicht nach der 1 %-Regelung, sondern mit den auf die Privatnutzung entfallenden Kosten zu bemessen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Sachverhalt
Der Kläger erzielte Ein...