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Patronatserklärungen bei Insolvenzgefahr
[i]StbV Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM v. 4.9.2018Prof. Dr. H.-Michael Korth, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer aus Hannover und Ehrenpräsident des StBV Niedersachsen Sachsen-Anhalt, hat im Rahmen seines Fachvortrags bei der SFT „Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2018“ hervorgehoben, dass nur „harte“ Patronatserklärungen, durch die sich ein Gesellschafter oder die Muttergesellschaft verpflichtet, die GmbH mit ausreichend Liquidität oder Kapital auszustatten, damit sie ihren finanziellen Verpflichtungen stets nachkommen kann, Insolvenzgründe beseitigen. Bei solchen Erklärungen übernimmt der Gesellschafter oder in einem Konzern die Muttergesellschaft die Gewähr für eine künftige Liquiditäts- oder Kapitalausstattung der in Schieflage geratenen Gesellschaft. Letztlich muss der Patron also den Gläubigern Schadensersatz leisten, wenn es zur Insolvenz kommt, weil er der Ausstattungsverpflichtung nicht nachgekommen ist.
[i]StB sollte in der Bewertung von Patronatserklärungen vorsichtig seinEine für einen Steuerberater erkennbar substanziell nicht unterlegte Patronatserklärung ist nicht geeignet, Zweifel an der Unternehmensfortführung auszuräumen. Der Steuerberater könnte mithin gegen seine Hinweispflichten zu einer drohenden Insolvenzreife verstoßen und möglicherwei...