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Die Zweitberufsfreiheit befindet sich endgültig auf der Zielgeraden
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAG-94425 Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit einem aktuellen Beschluss v. (BVerwG 10 B 16.17) die Nichtzulassungsbeschwerde der Steuerberaterkammer Köln gegen die Entscheidung des NWB CAAAG-48556) zurückgewiesen und damit das Tor zur Zweitberufsfreiheit für Steuerberater endgültig weit geöffnet. In dem Urteil des OVG Münster wird in Abkehr von der bisherigen Entscheidungspraxis der Kammern und Gerichte die Regelung des § 57 Abs. 4 Nr. 1 Halbsatz 2 StBerG weit ausgelegt. Steuerberater können nunmehr in gleichem Maße gewerblich geprägte Zweitberufe ergreifen wie Rechtsanwälte.
Ausführlicher Beitrag s. .
Kurswechsel des OVG NRW
[i]Selbstverpflichtungserklärung des StB überzeugt das GerichtIn dem entschiedenen Fall war einem Steuerberater die Zulassung von der Steuerberaterkammer mit gerichtlicher Bestätigung durch den BFH widerrufen worden, weil er zweitberuflich als Mitglied des Vorstands einer Kreditgenossenschaft tätig war. Nach erneuter Antragstellung auf Zulassung als Steuerberater hatte er eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Das Gericht hat die Steuerberaterkammer verpflichtet, dem Antrag stattzugeben, u. a. weil der Kläger eine Selbstverpflichtungserklärung...