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Elektrofahrzeuge: Neues zum geldwerten Vorteil
Geplante Steueränderungen durch das sog. JStG 2018
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften verabschiedet. Dieses Gesetzgebungsverfahren nannte sich im Referentenentwurf noch Jahressteuergesetz 2018. Das vorgenannte Gesetzgebungsverfahren enthält neben vornehmlich umsatzsteuerlicher Änderungen auch Veränderungen, die die Lohnsteuer in Bezug auf Elektrofahrzeuge betreffen. Hierauf wird nachfolgend eingegangen.
Adrian/Fey/Yilmaz, Entwurf des Jahressteuergesetzes 2018, StuB 16/2018 S. 569 NWB SAAAG-91887
Im Koalitionsvertrag ist die Förderung der Elektromobilität festgelegt. Daher soll die Besteuerung der privaten Nutzung von Elektro- und Hybridelektrodienst- bzw. -geschäftswagen künftig begünstigt werden, indem der Listenpreis dieser Fahrzeuge nur zur Hälfte angesetzt wird (Halbierung der Bemessungsgrundlage).
Diese vorgesehene Neuregelung soll für Anschaffungen nach dem und vor dem gelten. Entscheidend ist der Anschaffungszeitpunkt, nicht der Bestellungszeitpunkt.
Umsatzsteuerrechtlich wird die Kürzungsregelung bislang nicht berücksichtigt.