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BFH ändert Auffassung zu Rechnungspflichtangaben
Erleichterungen für den Vorsteuerabzug
Der BFH hat in zwei taggleich veröffentlichten Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung bezüglich der Anschrift des leistenden Unternehmers in Rechnungen geändert. Aus der neuen Rechtsprechung, deren Hintergrund zwei Entscheidungen des sind, ergeben sich deutliche Erleichterungen für den Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG) aus Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis. Grundsätzlich zeigt sich eine Tendenz der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung, bezüglich der in der Vergangenheit doch eher rigide verstandenen Rechnungspflichtbestandteile (§ 14 Abs. 4 UStG) zugunsten einer Gesamtbetrachtung eine großzügigere Auffassung zu vertreten.
NWB MAAAG-90275 und V R 28/16 NWB WAAAG-90276
Der BFH hat in zwei Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung bezüglich der Anschrift des leistenden Unternehmers in Rechnungen geändert.
Die Rechtsprechungsänderung ist für Unternehmer, die nach ihrer Geschäftstätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, von großer Bedeutung. Die Frage, ob bei der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen, ist bei ihnen regelmäßig Streitpunkt in Außenprüfungen.
Die neuen Urteile des BFH erleichtern die Inanspruchnahme des Vorsteuerabz...