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BVerwG 26.04.2018 7 C 5/16, NWB 37/2018 S. 2680

Steuergeheimnis | Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters

Ein Insolvenzverwalter kann regelmäßig vom Finanzamt (FA) die Einsicht in die den Schuldner betreffenden Steuerunterlagen verlangen, ohne dass das Steuergeheimnis (§ 30 AO) dem entgegensteht. Dies gilt auch dann, wenn die Auskunft erkennbar mit Blick auf das Vorliegen möglicher insolvenzrechtlicher Anfechtungsgründe (§§ 129 ff. InsO) und die Rückgewähr erbrachter steuerlicher Zahlungen begehrt wird.

Anmerkung:

[i]v. Wedelstädt, Steuergeheimnis, infoCenter NWB UAAAB-76831 Das FA lehnte das Auskunftsverlangen u. a. mit der Begründung ab, es sei aus der Antragsbegründung nicht erkennbar, inwieweit der Insolvenzverwalter sich diese Informationen nicht auch aus anderen, ihm allgemein zugänglichen Quellen in zumutbarer Weise hätte verschaffen können (vgl. § 5 Abs. 4 IFG NRW). Das BVerwG hält dieses Argument aber ebenso wenig für tragfähig wie den teilweise a...BStBl 2013 II S. 639

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