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Grundlagen zur Grundsteuer
Mit Urteil vom hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Rechtslage zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der folgende Beitrag erläutert grundsätzlich die Steuerart Grundsteuer. In einem weiteren Beitrag wird die Einheitsbewertung dargestellt. Zur Wiederholung und Festigung des Wissens bietet der Beitrag am Ende noch zehn Fragen mit Antworten.
Allgemeines
Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuerarten (siehe Birk in: Steuerrecht, Rn. 80 mit weiteren Nennungen). Sie ist wie die Gewerbesteuer eine Real- oder Objektsteuer (vgl. § 3 Abs. 2 AO). Ferner handelt es sich bei der Grundsteuer um eine Gemeindesteuer, das Aufkommen steht also den Gemeinden zu (Art. 106 Abs. 6 GG). Die gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer bildet das Grundsteuergesetz.
Die Vorschriften für die Grundstücksbewertung ergeben sich aus dem Bewertungsgesetz. Man spricht hier auch von der Einheitswertfeststellung. Einzelheiten werden in einem separaten Beitrag erläutert.
Heberecht und Steuergegenstand
Grundsätzlich bestimmt die Gemeinde, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer zu erheben ist (vgl. § 1 GrStG). Steuerobjekt, also der Steuergegenstand, ist der im Gemeindegebiet belegene Grundbesitz. Hierunter zählen:
die Betriebe der Land- und...