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AfA nach einer Einlage
[i]Schoor, AfA- Bemessungsgrundlage nach einer Einlage, BBK 3/2011 S. 115 NWB TAAAD-60442 § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG enthält eine Spezialvorschrift zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage nach einer Einlage. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die nach einer Nutzung zur Erzielung von Überschusseinkünften aus dem Privat- in ein Betriebsvermögen eingelegt werden, sind zur AfA-Berechnung drei Fallgruppen zu unterscheiden, die im Folgenden anhand von Beispielsfällen erläutert werden.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Ermittlung des Einlagewerts
[i] Kolbe, Einlagen und Entnahmen (HGB, EStG), infoCenter NWB MAAAB-04799 Einlagen stellen alle Wirtschaftsgüter (z. B. Pkw, Grundstücke) dar, die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres aus seinem Privatvermögen zugeführt hat. Findet die Einlage eines abnutzbaren Wirtschaftsguts in ein Betriebsvermögen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung oder Herstellung statt, ermittelt sich der Einlagewert entweder nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der AfA nach § 7 EStG, den erhöhten Absetzungen sowie etwaigen Sonderabschreibungen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen, oder dem niedrigeren Teilwert. Dies gilt unabhängig davon, ob das Wirtschaftsgut vor der Einla...