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Kabinett beschließt „Jahressteuergesetz 2018“ unter neuem Namen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAG-90467 Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen. Der Referentenentwurf trug noch den eigentlich zutreffenden Titel „Jahressteuergesetz 2018“.
Ausführlicher Beitrag s. .
Die wichtigsten Änderungen im Einkommensteuergesetz:
[i]EhrenamtKünftig werden auch Einnahmen aus Tätigkeiten i. S. der §§ 3 Nr. 26 und 26a EStG im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts in der Schweiz in Höhe der Übungsleiter- oder Ehrenamtsfreibeträge steuerfrei gestellt.
[i]GesundheitsförderungNach einer Änderung im Fünften Sozialgesetzbuch werden die Anforderungen für die Zertifizierung von Leistungsangeboten durch die Krankenkassen in einem einheitlichen Verfahren vom Spitzenverband der Krankenkassen bestimmt. Durch eine Änderung des § 3 Nr. 34 EStG wird die Steuerbefreiung von verhaltensbezogenen Präventionsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben künftig ebenfalls zwingend an eine Zertifizierung geknüpft.
[i]Halbierung des Bruttolistenpreises für E-FahrzeugeZur Förderung der Elektromobilität wird für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge bei der Dienstwagenbesteue...