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Kabinett beschließt „Jahressteuergesetz 2018“ unter neuem Namen
Teil 1: Änderungen des Einkommensteuergesetzes
[i] Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (USt-InternethandelG) In der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Steuergesetzes vorgelegt, mit dem der seit dem Ende der letzten Legislaturperiode entstandene Regelungsbedarf im Steuerrecht umgesetzt werden soll. Während der Referentenentwurf für das Gesetz noch den Titel „Jahressteuergesetz 2018“ trug, wurde der Regierungsentwurf überraschend in „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ umbenannt. Der neue Titel rückt das Aufgreifen eines Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag in den Vordergrund. Der wesentlich weitere Regelungsumfang des Gesetzesvorhabens lässt sich aus dem Anhängsel „und zur Änderung weiterer Vorschriften“ nur noch erahnen. In einer dreiteiligen Beitragsreihe soll ein Überblick über den gesamten Inhalt des Gesetzes gegeben werden. Der erste Teil widmet sich den Änderungen im Einkommensteuergesetz. Mit der Umsetzung von Unionsrecht, der Reaktion auf BFH-Rechtsprechung, dem Aufgre...