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BFH 08.02.2018 V R 55/16, StuB 15/2018 S. 563

Umsatzsteuer | Der „Verkauf von Ackerstatusrechten“ ist keine landwirtschaftliche Dienstleistung

Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung gem. § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGL-VO SH) zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen, unterfällt nicht der Pauschalbesteuerung (Bezug: § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG).

Praxishinweise

(1) Nach § 1 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGL-VO SH) greift ein in § 2 geregeltes Verbot für Direktzahlungen beantragende Betriebe, Dauergrünlandflächen für die landwirtschaftliche Nutzung umzubrechen (Umbruchverbot, § 1 Abs. 1 i. V. mit § 2 Abs. 1 DGL-VO SH), wenn sich der Anteil des Dauergrünlands eines Betriebsinhabers gemessen an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche (Ackerland, Dauergrünland...

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