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StuB 15/2018 S. 564
Umsatzsteuer | Ablaufhemmung rückwirkend erlassener Bescheinigungen
Das BMF hat zur Ablaufhemmung rückwirkend erlassener Bescheinigungen nach § 4 Nr. 20 und Nr. 21 UStG Stellung genommen und den UStAE in Abschnitt 4.20.5 und 4.21.5 Absatz 2 an die aktuelle Rechtslage angepasst ( :001 NWB HAAAG-89770).