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Einkünfte aus Leistungen – „Break Fee“
Hat der Leistende nicht die Möglichkeit, durch sein Leistung das Entstehen des Anspruchs auf die Leistung des Vertragspartners positiv zu beeinflussen, genügt die Annahme der Leistung der Gegenseite nicht, um den fehlenden besteuerungsrelevanten Veranlassungszusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung herzustellen (Bezug: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG).S. 563
(1) § 22 Nr. 3 EStG erfasst entgeltliche Leistungen im Privatbereich, die keine (§§ 17, 20 Abs. 2 EStG oder § 23 EStG zugeordneten) Veräußerungen und auch nicht veräußerungsgleich sind. Eine Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im Privatbereich betrifft (vgl. NWB WAAAB-41963, BStBl 2005 II S. 167 = Kurzinfo StuB 2005 S. 132 NWB LAAAB-63919), Gegenst...