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Berücksichtigung negativer Anschaffungskosten im Rahmen des § 20 Abs. 7 Satz 3 UmwStG 2002
Die Minderung der Anschaffungskosten des Einbringenden nach § 20 Abs. 7 Satz 3 UmwStG 2002 durch Entnahmen im Rückwirkungszeitraum kann auch zu einem negativen Wert führen (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 4, Abs. 4, Abs. 7 Sätze 1 bis 3 UmwStG 2002).
(1) Der Kläger brachte im August 2005 rückwirkend zum sein Einzelunternehmen mit einem negativen Buchwert im Wege einer Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft ein, bei der er alleiniger Gesellschafter war. In dem Zeitraum vom bis zum , dem sog. Rückwirkungszeitraum, war im Einzelunternehmen ein Gewinn i. H. von 1.318.021,99 € erzielt worden. Innerhalb dieses Zeitraums wurden darüber hinaus in dem Einzelunternehmen des Klägers Einlagen in Geld i. H. von 18.475,50 € und Entnahmen in Geld i. H. von 463.614,15 € getätigt. Hinzu kamen Nu...