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Grunderwerbsteuer | Bemessungsgrundlage beim Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person
Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind gemäß die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das „Ob“ und „Wie“ der Bebauung erworben wird.
Der Kläger war Immobilienmakler und stand wegen der Errichtung von sechs Eigentumswohnungen in Kontakt mit der Grundstückseigentümerin (einer Kirchengemeinde) sowie einer Bauträger-KG. Er bewarb das Projekt, erwarb später ein Erbbaurecht von der Kirchengemeinde für eine der Wohnungen und schloss mit der Bauträger-KG einen Werkvertrag über die Erstellung der Wohnung ab. Weil er Einfluss auf den Bau seiner Wohnung hatte, musste er nur den kapitalisierten Erbbauzins...