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Umsatzsteuer | Zu den Voraussetzungen der Berichtigung beim unrichtigen Steuerausweis
Die wirksame Berichtigung eines Steuerbetrags nach § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 UStG erfordert laut grds., dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat.
Der Wortlaut des § 14c UStG setzt die Rückzahlung der vereinnahmten Umsatzsteuer nicht voraus. Der BFH fordert sie für eine wirksame Rechnungsberichtigung gleichwohl, weil die Erstattung der Umsatzsteuer durch das Finanzamt den Leistenden ansonsten „ungerechtfertigt bereichern“ würde. Das ist eigentlich eine Frage des Zivilrechts. Der BFH führt für seine die Verwaltungsauffassung bestätigende Gesetzesauslegung zusätzlich an, dass der Fiskus nach der Rechtsprechung des EuGH befürchten müsste, vom Leistungsempfänger auf Erstattung der Umsatzsteuer in Anspruch genommen zu werden. I...