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FG Münster 27.03.2018 5 K 3718/17 U, BBK 15/2018 S. 701

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Abgrenzung zwischen Gewinnvorab und Sondervergütung

Der Umsatzsteuer unterliegt eine Sondervergütung, die von der Personengesellschaft für eine Leistung des Gesellschafters gezahlt wird. Sie wird gewinnunabhängig gezahlt, also auch dann, wenn der Gewinn nicht ausreicht.

[i]Gewinnvorab nicht umsatzsteuerbarHingegen unterliegt ein echter Gewinnvorab nicht der Umsatzsteuer, der abhängig vom Gewinn von der Personengesellschaft gezahlt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Gewinnvorab aufgrund zusätzlicher Leistungen des Gesellschafters geleistet wird.

[i]Sondervergütung unterliegt der UmsatzsteuerIm Streitfall vermieteten die Gesellschafter einer landwirtschaftlich tätigen KG Schweine an die KG und erhielten hierfür ein jährliches „Gewinnvorab“ von 10 € pro Schwein. Allerdings sollte es nur gezahlt werden, wenn der Gewinn der KG hierfür ausreicht; anderenfalls sollte das Gewinnvorab anteilig gekürzt werd...

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