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Umsatzsteuer | USt-Minderung für Bauträger nach § 13b UStG
Ein Bauträger, der auf der Grundlage der früheren Verwaltungsauffassung zu Unrecht die Umsatzsteuer des leistenden Bauunternehmers nach § 13b UStG an das Finanzamt abgeführt hat, hat einen Anspruch auf Herabsetzung der Umsatzsteuer, ohne dass er weitere Voraussetzungen erfüllen muss.
[i]Bauträger muss keine Voraussetzungen erfüllenDas Finanzamt darf die Minderung der Umsatzsteuer nicht davon abhängig machen, dass der Bauträger die Umsatzsteuer zunächst an den leistenden Bauunternehmer nachzahlt oder dass das Finanzamt gegen den Anspruch des Bauträgers mit einem vom leistenden Bauunternehmer abgetretenen Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer aufrechnen kann. Auch eine Berichtigung der Rechnung ist für die Herabsetzung der Umsatzsteuer nicht erforderlich.
[i]§ 27 Abs. 19 UStG gilt nicht für BauträgerDie vom Finanzamt gestellten Anforderungen ergeben sich auch nicht aus § 27 Abs. 19 UStG:...