Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 13/2018 S. 487

Geschäftsführer-Haftung bei Einlagenrückgewähr

Im Fall der Einlagenrückgewähr mittels Hin- und Herzahlen leistet der Gesellschafter, der die Einlage eingebracht hat, unter dem Gesichtspunkt der Kapitalaufbringung regelmäßig nichts, weil insoweit zu vermuten ist, dass die Leistung nicht zur endgültigen freien Verfügung der Geschäftsführung steht. Dies gilt insbesondere, wenn die (Bar-)Einlage in einem engen zeitlichen Zusammenhang zurückgezahlt wird und die dadurch bewirkte Umgehung der Kapitalaufbringung vorher so vereinbart war. Der Geschäftsführer hat dann wegen falscher Angaben bei der Registeranmeldung die fehlenden Einzahlungen zu leisten (§ 57 i. V. mit § 9a Abs. 1 GmbHG). § 9a Abs. 1 GmbHG geht als Spezialregelung der allgemeinen Haftungsnorm des § 43 Abs. 2 GmbHG vor, so das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom - 6 U 87/15 (ZInsO 2018 S. 818).

Praxishinweise

Ein Versch...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen