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IWB 13/2018 S. 493

Ungarn | Echtzeitmeldung der Rechnungsdaten seit Juli 2018

Seit dem sind die Daten aus Rechnungen zwischen in Ungarn registrierten Unternehmern in Echtzeit der Finanzverwaltung zu melden, wenn der Steuerbetrag mindestens 100.000 HUF (ca. 300 €) beträgt. Diese Daten sind grundsätzlich elektronisch in einem bestimmten Format der Finanzverwaltung zu übermitteln.

Martin Diemer

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