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FG Köln | Bekanntgabe eines Vorsteuer-Vergütungsbescheids mit einfacher E-Mail
Das FG Köln ist der Auffassung, dass ein mit einfacher E-Mail zugestellter Vorsteuer-Vergütungsbescheid wirksam bekanntgegeben ist. Weder bedürfe es einer qualifizierten elektronischen Signatur, noch spiele es für die Bekanntgabe eine Rolle, dass der Bescheid (entgegen § 87a Abs. 1 Satz 3 AO) nicht verschlüsselt übermittelt wurde.