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GK Nr. 7 vom Seite 31

Einheitlicher Datenschutz in der EU

Seit dem gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU. Die neue Richtlinie soll den Datenschutz in der EU vereinheitlichen. Insgesamt 99 Artikel regeln darin den Umgang von Unternehmen, Behörden, Vereinen u. ä. mit personenbezogenen Daten; also Informationen, die sich direkt oder indirekt auf einen identifizierbaren Menschen beziehen lassen.

Das bedeutet, dass alle, die personenbezogene Daten verarbeiten, also auch kleine Webseiten-Betreiber, darauf achten müssen, wie sie mit den Daten umgehen.

Für Nutzer heißt das konkret: sie können von nun an erfragen, welche Informationen über sie für welche Zwecke und wie lange gespeichert werden. Die Unternehmen haben eine Antwortfrist von einem Monat, die maximal auf drei Monate verlängert werden kann. Offiziell ist die DSGVO schon seit Mai 2016 in Kraft, erst seit 2018 müssen ihre Vorgaben allerdings vollständig umgesetzt werden – sonst drohen Strafen. Die neue Verordnung war auch deswegen notwendig, weil die bisherige EU-Richtlinie noch von 1995, also aus den Anfangszeiten des Internets, stammt.