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Einkommensteuer | Zur Besteuerung von Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG a. F. erfasst nicht unterschiedslos alle wiederkehrenden oder einmaligen Zahlungen einer Stiftung, die von den beschlussfassenden Stiftungsgremien aus den Erträgen der Stiftung an den Stifter, seine Angehörigen oder deren Abkömmlinge während des Bestehens der Stiftung oder anlässlich ihrer Auflösung ausgekehrt werden (entgegen BMF). (2) Die Auszahlung des Liquidationsendvermögens an den ausschließlich Anfallberechtigten ist nicht – wie von § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG a. F. vorausgesetzt – mit Gewinnausschüttungen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar.
Das Urteil ist zur [i]Schiffer/Pruns, Stiftung, Grundlagen NWB FAAAE-30763 Rechtslage vor Inkrafttreten des JStG 2007 ergangen, durch das – nach dem Verständnis des BFH – eine konstitutive Gesetzesänderung eingetreten ist, weil § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG erstmals ...